Müssen Flattr-Einkünfte versteuert werden?
Montag, Juni 7, 2010 at 11:44AM Wie steht eigentlich das Finanzamt zu Einkünften, die einem zugeflattert sind?
Grundsätzlich unterliegen Einnahmen, die man über flattr erzielt, sicherlich der (im Falle von Einzelpersonen) Einkommenssteuer. Auf torschtl.de findet man hierzu einige Ausführungen, die natürlich genauso wie meine völlig unverbindliche Laien-Ansichten sind, und auch einen Link zu einem Artikel bei Trigami, in denen sich ein Steuerberater mit Partnerprogrammen für Blogger beschäftigt.
Falls also jemand von flattr Geld abhebt, muß er dies wohl beim Finanzamt angeben müssen. Und je nach Höhe darüber nachdenken, ein Gewerbe anzumelden.
Meine Frage aber ist, ob dies auch für Einkünfte gilt, die man nicht abhebt, sondern bei flattr gleich wieder ausgibt. Für den Großteil ist es ja nunmal so, daß, wenn ihnen überhaupt etwas zugeflattert sein sollte, dies den monatlichen Beitrag nicht überschreitet. Muß das dann trotzdem versteuert werden?
Thilo |
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Meines Erachtens nach muss man auch das reine "Flattr-Guthaben" versteuern (bin aber kein Fachmann).
Immerhin bekommt man etwas "geldwertes", was Du jederzeit in "echtes Geld" umtauschen kannst.
Das ist m.E. nach ähnlich, als wie wenn Du für Deine Arbeit nicht mit Geld, sondern mit Sachwerten bezahlt wirst. Die Einnahmen musst Du dann ja auch versteuern.
Selbst wenn zum Deinem Lohn z.B. ein kostenloses Mittagessen gehört, musst Du das (theoretisch) versteuern.
Mit "Flattr-Guthaben" meinst Du die Einnahmen ("Revenue"), und nicht die "Means", oder?
Denn die "Means" hat man ja selber eingezahlt, und man bekommt auch keine "geldwerte" Gegenleistung dafür. Insbesondere kann man sie sich nicht auszahlen lassen.
Ansonsten stimme ich Dir zu, daß man die Einnahmen wohl auch versteuern muß, wenn man sie nicht "abhebt".